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Schulverbund Im Mühlengrund

Standort Tengern - Schulstraße 23, 32609 Hüllhorst, T. 05744 - 920091
Standort Büttendorf - Im Dorfe 14, 32609 Hüllhorst, T. 05744 - 833

12.01.2023 - Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen

Liebe Eltern unserer Viertklässler,

hier finden Sie die Terminliste zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen.

Sofern Sie noch keinen Anmeldetermin an Ihrer favorisierten Schule vereinbart haben, beachten Sie bitte die Anmeldezeiten an den Schulen.

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Anmeldezeiträume zwingend einzuhalten sind; verspätete Anmeldungen werden bei einem Anmeldeüberhang nicht berücksichtigt.

Herzliche Grüße,
Gudrun Upheber

Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Informationen zu unterrichtsfreien Tagen im Schuljahr 2022/2023

Für Ihre weiteren Planungen im Schuljahr 2022-2023 vermerken Sie sich bitte folgende Termine:

bewegliche Ferientage:
Donnerstag, den 22.12.2022 (Tag vor den Weihnachtsferien)
Freitag, den 19.05.2023 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, den 09.06.2023 (Tag nach Fronleichnam)

Darüber hinaus sind die Termine für Ganztagskonferenzen festgelegt worden. An diesen Tagen haben alle Kinder am Schulverbund unterrichtsfrei.

Bitte vermerken Sie auch folgende Termine:

Montag, den 31.10.2022 (Tag vor dem Reformationstag)
Montag, den 20.02.2023 (Rosenmontag)

15.09.2022 - Termine für die Viertklässler und ihre Eltern

Liebe Viertklässler, liebe Eltern,

es dauert nicht mehr lange und ihr entscheidet euch gemeinsam mit euren Eltern, auf welcher weiterführende Schule es nach den Sommerferien für euch weitergeht. Doch welche Schule soll es werden? Dafür gibt es die Informationsabende der weiterführenden Schulen für die Eltern und die Tage der Offenen Tür für alle Interssierten, an denen man sich die verschiedenen Schulen ansehen kann. 

Hier finden Sie eine Terminübersicht der nächstgelegenen weiterführenden Schulen. Bitte informieren Sie sich auch über die Homepages der einzelnen Schulen, ob Sie sich für die angebotenen Abende und Tage der Offenen Tür anmelden müssen. Finden Sie eine Wunschschule nicht in der Liste, informieren Sie sich bitte selbst.

Herzliche Grüße,

Gudrun Upheber

Terminliste der weiterführenden Schulen zu Infoabenden und den Tagen der Offenen Tür 

 

16.09.2022 - Schulanfänger Infoabend - Nachlese vom 14.09.2022

Liebe Eltern,

am 14.09.2022 fand in der Aula in Tengern unser Informationsabend für die Schulanfängereltern 2023/2024 statt. Es gab viele Informationen rund um unsere Schule, die zu hören waren. Hier finden Sie die gezeigte Powerpointpräsentation, in der Sie noch einmal alles in Ruhe nachlesen können. 

Zunächst wurde das Schulprogramm des Schulverbundes Im Mühlengrund vorgestellt. Hier ist verankert, wie gearbeitet wird, welche Maßnahmen wir durchführen, um schulische und pädadgogische Ziele zu erreichen.

Des Weiteren stellten sich unsere beiden Fördervereine vor. Nach einem Überblick darüber, was die Fördervereine tun und wobei sie helfen, wurde das Steckenpferd der jeweiligen Vereine, die Übermittagbetreuung, vorgestellt. Der Förderverein Büttendorf gab bekannt, dass es ab dem kommenden Schuljahr auch eine Frühbetreuung am Standort geben wird. Auf Nachfrage für Tengern wurde darauf hingewiesen, dass es regelmäßig Abfragen gibt. Bislang war der Bedarf an diesem Standort jedoch noch nicht ausreichend, um eine Frühbetreuung zu installieren.

Auch der Offene Ganztag stellte sich und sein Arbeitsfeld vor.

Haben Sie im Nachgang an unseren Infoabend noch Fragen, können Sie diese gerne am Tag der Offenen Tür, am 24.09.2022 in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr an beiden Standorten stellen.

Wir freuen uns schon darauf Ihr Kind und Sie als Eltern als Gäste begrüßen zu dürfen.

Präsentation am Infoabend 14.09.2022

30.09.2022 - Broschüren rund um das Thema Schule vom MSB

Schule ist ein spannendes Thema. Nicht nur für unsere Kinder, die tagtäglich mit uns zusammen lernen, leben und lachen, sondern auch für Sie als Eltern. Auf vielfache Weise haben Sie die Möglichkeit sich in Schule einzubringen, Schule mitzugestalten und Schule als einen besonderen Ort für Kinder aufzustellen.

Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie beispielsweise tatkräftig Schule unterstützen möchten bei Schulveranstaltungen oder sich in den Fördervereinen engagieren, die Schule in vielfältiger Weise voranbringen oder im Rahmen von schulischer Elternarbeit in Klassenpflegschaften oder in der Schulkonferenz. 

Informieren Sie sich gerne in der Broschüre ABC der Elternmitwirkung  und auch in der Broschüre Grundschule, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden: 

ABC der Elternmitwirkung - pdf

Broschüre Grundschule 2022 - pdf

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an :-)

30.09.2022 - Schnelltests in den Herbstferien

Liebe Schulgemeinde,

heute beginnen die Herbstferien :-).

Die Kinder bekommen heute noch einmal Schnelltests von der Schule mit nach Hause.

Ich bitte Sie eindringlich darum, Ihr Kind vor Unterrichtswiederbeginn am 17.10.2022 zu testen; entweder Sonntagabend oder Montag morgen vor Unterrichtsbeginn.

Durch diese Maßnahme helfen Sie uns, dass wir den Präsenzunterricht weitgehend mit allen gemeinsam wieder aufnehmen können.

Ich wünsche Euch und Ihnen wunderbare Herbstferientage im (vielleicht) goldenen Oktober mit Sonnenschein, bunten Blättern, Kastanienfiguren und Waldspaziergängen.

Unterrichtswiederbeginn nach Plan ist am 17.10.2022.

Mit herbstlichen Grüßen,
Gudrun Upheber

 

 29.09.2022 - Informationen zum ab heute gültigen Handlungskonzept CORONA des MSB

Liebe Schulgemeinde,

die Schulministerin Dorothee Feller hat allen Schulen das ab heute gültige 'Handlungskonzept Corona' zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie hier vollständig nachlesen. 

Im Folgenden fasse ich die wesentlichen Punkte, die uns betreffen zusammen: 

Masken

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 werden die Länder für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 ermächtigt, unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen. Die Landesregierung wird hiervon Gebrauch machen, wenn es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erforderlich macht. Die Schulen werden darüber rechtzeitig informiert.
 
Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegenden Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz:
  • regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude werden empfohlen
  • regelmäßiges Lüften 
  • WICHTIG: im Schulbus muss eine Maske getragen werden.

Was bedeutet das für uns?

Alle an Grundschule beteiligte Personen - dh. alle unsere Schulkinder und Lehrer, das Betreuungspersonal, unser Hausmeister, unsere Sekretärin sowie Eltern, die das Schulgebäude anlassbezogen betreten - entscheiden sich nach wie vor freiwillig dazu eine Maske zu tragen. Bei den Kindern ist es eine medizinische Maske, die Erwachsenen können sowohl eine FFP2-Maske als auch eine medizinische tragen. 

Weiterhin wird Bestandteil des Schulalltages das regelmäßige Lüften sowie das Händewaschen sein. 

Schnelltests

  • anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen die o.g. Maßnahmen.
    • Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen dazu sind vorbereitet und die Schulen können darauf zurückgreifen.

Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten regelmäßig Schnelltests für den häuslichen Bereich. 
Hiermit testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
 
Dabei gilt grundsätzlich:  
Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

 Was bedeutet das für uns?

In der Schule wird nicht getestet. Ausnahme von dieser Regel greift dann, wenn Kinder mit Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen,...) in der Schule sind und sich nicht zu Hause getestet haben.  

Die Kinder erhalten von der Schule regelmäßig Selbsttest für zu Hause, damit die Testungen im häuslichen Bereich durchgeführt werden können. 

 

03.08.2022 - Informationen zum 'Westfälischen Schülerticket'

Liebe Schulgemeinde,

wie bereits kurz vor den Ferien bekannt gegeben, startet im neuen Schuljahr das 'Westfälische Schülerticket'.

Was ist neu?

Der bisherige Schülerspezialverkehr (die Busse fahren gezielt die einzelnen Schulen an und nur Schulkinder nutzen diesen Transport) wird in den Linienverkehr integriert. 

Daher gilt ab sofort: für die Nutzung des Schulbusses ist eine Fahrkarte erforderlich. 

 

Wie und wo bekommt man eine Fahrkarte?

Nach wie vor gilt weiterhin die Beförderungspflicht (insbesondere für Grundschulkinder). Dennoch sollten die Eltern der Buskinder ein Fahrticket beantragen, da das Ticket auch über die Schulbusfahrten hinaus genutzt werden kann.

Für die Erstellung des Schülertickets ist eine Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Die Einwilligungserklärung ist derzeit beim Schulträger abzugeben. Die Bestellung der Fahrkarten erfolgt vorerst weiterhin durch den Schulträger. 

 

Lieferung der Fahrkarten zum Schuljahr 2022/2023

Die Fahrkarten wurden fristgerecht bei der OWL Verkehr bestellt. Diese werden den jeweiligen Schülern in den einzelnen Klassen ausgehändigt werden.

Ein Schüler/ eine Schülerin erhält einen Bogen mit 12 Einzeltickets inkl. Hülle für die jeweiligen Monate des Schuljahres.

 

Fahrpläne der Grundschulen (Linie 601)

Die zwei Fahrpläne (Hin- sowie Rückfahrten) der Grundschulen ab 01.08.22 können Sie hier einsehen.

Hinfahrtsplan, gültig ab 01.08.2022

Rückfahrtsplan, gültig ab 01.08.2022

Es wird jeweils eine Abfahrt nach der 4. / 5. / 6. Schulstunde an allen Schulstandorten ermöglicht (siehe Busfahrplan).

Ansonsten ist der Fahrplan hinsichtlich der Haltestellen 1:1 von der BVO (alter Fahrplan Spezialverkehr) übernommen worden.

Änderungen (z.B. Aufnahme von weiteren Haltestellen) können höchstens zum Schulhalbjahr/ neuen Schuljahr realisiert werden. 

 

Hintergrundinformationen finden Sie hier:

Anschreiben der Gemeinde inkl Einwilligungerklärung

Einwilligungserklärung

Vorabinformation: Einführung des kostenlosen SchülerTickets Westfalen ab dem Schuljahr 2022/2023

Informationsbrief zum Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen

Beschlussempfehlung 'Westfälisches Schülerticket' für die Ratssitzung 23.03.2022

Ratsbeschluss vom 23.03.2022

02.08.2022 - Verordnungen des Landes NRW

 02.08.2022 - Informationen zum neuen Schuljahr 2022-2023 (Handlungskonzept CORONA des MSB)

 02.08.2022 - Informationen zum neuen Schuljahr 2022-2023 (Handlungskonzept CORONA des MSB)

Liebe Schulgemeinde,

die Schulministerin Dorothee Feller hat allen Schulen zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres das 'Handlungskonzept Corona' zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie hier vollständig nachlesen. 

Im Folgenden fasse ich die wesentlichen Punkte, die uns betreffen zusammen: 

Masken

Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegenden Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz:
  • regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude werden empfohlen
  • regelmäßiges Lüften 
  • WICHTIG: im Schulbus muss eine Maske getragen werden.

Was bedeutet das für uns?

Alle an Schule beteiligte Personen - dh. alle unsere Schulkinder und Lehrer, das Betreuungspersonal, unser Hausmeister, unsere Sekretärin sowie Eltern, die das Schulgebäude anlassbezogen betreten - entscheiden sich freiwillig dazu eine Maske zu tragen. Bei den Kindern ist es eine medizinische Maske, die Erwachsenen können sowohl eine FFP2-Maske als auch eine medizinische tragen. 

Weiterhin wird Bestandteil des Schulalltages das regelmäßige Lüften sowie das Händewaschen sein. 

Schnelltests

  • anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen die o.g. Maßnahmen.
    • Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen dazu sind vorbereitet und die Schulen können darauf zurückgreifen.

Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen.

Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich:
 
Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

 Was bedeutet das für uns?

In der Schule wird nicht getestet. Ausnahme von dieser Regel greift dann, wenn Kinder mit Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen,...) in der Schule sind und sich nicht zu Hause getestet haben.  

Die Kinder erhalten von der Schule am ersten Schultag Selbsttest für zu Hause, damit die Testungen im häuslichen Bereich durchgeführt werden können. 

Hinweise zum ersten Schultag, den 10.08.2022 am Schulverbund Im Mühlengrund

Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome) 

Das o.g. Handlungskonzept sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag vor Unterrichtsbeginn die Möglichkeit erhalten, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.

Ich bitte Sie jedoch eindringlich darum, diese Testung bereits zu Hause durchzuführen. Sollten Sie zu Hause kein Testkit bereitliegen haben, können Sie am Dienstag, den 09.08.2022 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein entsprechendes Testkit im Schulbüro abholen. Für nachfolgend notwendige Testungen zu Hause erhalten die Kinder am ersten Schultag Testkits von der Schule.  

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,
 
Gudrun Upheber, Schulleitung

07.04.2022 - Informationen des Landes NRW

ältere Corona-News


Liebe Schulgemeinde,

In der heute eingegangenen Schulmail werden zwei Bestandteile zum Infektionsschutz thematisiert: 
1. Maskenpflicht sowie
2. Testungen. 

Zu 1. Maskenpflicht in der Schule 

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Was bedeutet das für uns?
Bis Samstag, den 02.04.2022 greift nach wie vor die Maskenpflicht für alle an Schule Beteiligten (also alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte sowie das Betreuungspersonal). 

Ab der Woche vor den Osterferien ist das Tragen einer Maske eine freie Entscheidung des/ der Einzelnen. 

Zu 2. Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Was bedeutet das für uns?
Bis zu den Osterferien läuft das inzwischen gut eingespielte Testen in unserer Schule weiter. Es gelten bis zum 08.04.2022 die Ihnen bekannten Regelungen an unserer Schule. 

Unter dem folgenden Link können Sie die Schulmail im Detail nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber

Corona Schaubild

Schaubild zu Isolations- bzw. Quaratnänemaßnahmen

 

 

 

Liebe Schulgemeinde,

in der gestrigen Schulkonferenz - Mittwoch, den 23.02.2022 - haben wir über die zukünftige Teststrategie bei uns am Schulverbund diskutiert. Eltern und Lehrkräfte haben ihre Sichtweise der Dinge dargelegt. Mit der anschließenden Abstimmung wurde folgendes beschlossen:

Die Schulkonferenz hat einstimmig für unsere Schule, also für die Standorte Tengern und Büttendorf, beschlossen, dass die Testungen vor Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt werden.
Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Was bedeutet das für uns?
Ab der kommenden Woche werden vor Unterrichtsbeginn alle Kinder in der Schule getestet, die weder geimpft sind noch als genesen gelten.
Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag.

Kinder, die schon vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände sind, können bereits vor Beginn der ersten Stunde getestet werden.

Die verwendeten Tests sind Nasenabstrichtests, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden.

Selbstverständlich können Kinder alternativ mit einer negativen Testbescheinigung (ein maximal 24 Stunden altes Testergebnis) eines Testzentrums, die zum jeweiligen schulischen Testtag vorgelegt werden muss, am Unterricht teilnehmen.

Bitte teilen Sie den Lehrkräften bis Freitag, den 25.02.2022 mit, ob und wie oft Ihr Kind geimpft ist. Bitte weisen Sie den Impfstatus über das Vorzeigen des Impfbuches nach oder schicken Sie ein Foto des Impfbuches über Edupage zu.
Für den Fall, dass Ihr Kind infiziert war und Sie es noch nicht an die Lehrkraft gemeldet haben, informieren Sie diese bitte darüber, wann (Datum) die Infektion festgestellt wurde. Wir benötigen diese Daten, um zu berechnen, ab wann Ihr Kind dann wieder mit getestet werden muss.

Geimpfte und genesene Kinder können freiwillig an den schulischen Testungen teilnehmen. Bitte informieren Sie Ihre Klassenlehrkraft über den Wunsch zur Testteilnahme.

Herzliche Grüße,
Gudrun Upheber, Schulleitung

 

 

 

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.

Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. 

Was bedeutet das für uns? 

Ab Montag den 28.02.2022 entfällt für geimpfte/ genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Betreuungspersonal die Testpflicht. 

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Betreuungspersonal, die weder geimpft sind noch als genesen gelten, müssen zwingend weiterhin getestet werden. 

Änderung im Testverfahren

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Antigen-Selbsttest durchführen. 

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: 

entweder 1.: Die Schulkonferenz kann für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

oder 2.: Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden.

Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren.

Bei dieser Art der Durchführung versichern die Eltern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit Vordruck wird zur Verfügung gestellt).

Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt. 

Was bedeutet das für uns?

In der Schulkonferenz, die für die kommende Woche angesetzt ist, berät sich das Gremium bezüglich der zukünftigen Durchführung eines der oben genannten Testverfahren. Die Schulgemeinde wird über das entsprechende Ergebnis zeitnah informiert.

Die Maskenpflicht bliebt weiterhin bestehen.

Ausführlicher nachzulesen in der Schulmail vom 17.02.2022  https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Elternbrief von Ministerin Frau Gebauer 

 

07.02.2022 - Testangebot des DRK in Hüllhorst ab dem 14.02.2022

Liebe Schulgemeinde, 
Heute möchte ich Sie über das ausgeweitete Testangebot des DRK in Hüllhorst für Hüllhorster informieren. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen und immer wieder festgestellten positiven Pools finde ich dieses Angebot sehr gut und vor allem erreichbar. 

Ab dem kommenden Montag, den 14.02.2022 bietet das DRK von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag/Sonntag von 15.00 bis 20:00 Uhr eine Testmöglichkeit an. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn es einen positiv getesteten Pool einer Klasse gibt. 

Adresse ist Tengerner Straße 4 (ehemals Tintenfass) in Schnathorst. 


Eine (auch kurzfristige) Anmeldung ist über das Internet möglich. Hier sind auch direkt die freien Testkapazitäten einzusehen:

https://www.drk-huellhorst.de/start/schnelltestbuchen.html

Ich bitte Sie dieses Angebot für Schnelltests (Bürgertests) zu nutzen. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird an ein laboranhängiges Testzentrum verwiesen. 

Vielen Dank an dieser Stelle für die unbürokratische Unterstützung des DRK.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Liebe Grüße, 
Gudrun Upheber

 

 

Aufgrund der stetig steigenden Fallzahlen möchte ich Sie auf diesem Weg über die aktuellen Isolation- bzw. Quarantäneregelungen des Landes NRW informieren: 

Regelung für Kinder, die positiv getestet wurden

a) positiver Klassenpool

     - zunächst Auflösung durch beaufsichtigte Bürgertests

b) positiver Selbsttest

      - weiterer Test durch Bürgerteststelle oder Arzt

      - oder PCR-Test (schriftliches Testangebot, durch Schule übermittelt)

Hinweis: Schülerinnen/ Schüler ohne vollständigen Impfschutz wird ein PCR-Test empfohlen; wichtig als notwendiger Nachweis für den Genesenenstatus

              Schülerinnen/ Schüler ohne vollständigen Impfschutz wird kein PCR-Test empfohlen; Schnelltest reicht aus

Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des jeweiligen Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.

Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, tritt automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht ein.

Wichtiger Hinweis: Handelt es sich um einen positiven individuellen PCR-Test, tritt automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht ein.

Ist das Kind durch den Kontrolltest positiv getestet muss es sich sofort und auch ohne behördliche Anordnung in Isolation begeben; dh es muss zu Hause bleiben und kontakte außerhalb vermeiden. 

Es gibt keine offizielle Aufforderung in die Isolation durch eine Behörde

Dauer der Isolierung:

- entweder zehn volle Tage ab dem erstmaligen Auftreten von Symptomen 

- oder der Tag nach dem ersten positiven Testergebnis

Verkürzung der Isolierung

Die Isolierung kann nach dem Zeitablauf ohne einen weiteren Test beendet werden. Sie ist aber fortzusetzen, solange noch Symptome vorliegen.

Die Isolierung kann nach negativem PCR-Test (oder einem PCR-Test mit einem CT-Wert größer 30) beendet werden, wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind.

Der Test kann frühestens am siebten Tag der Isolierung erfolgen.

Regelung für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten

a) infizierte Person in der eigenen Familie bzw. im eigenen Haushalt

     - nach Bekanntwerden des positiven Testfalles muss das Kind in Quarantäne

     Es gibt keine offizielle Aufforderung in die Quarantäne durch eine Behörde.

     Kontakt zum Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

- Hinweis: Quarantäne gilt nicht

    - für dreifach geimpfte Personen oder

   - für Menschen, bei denen die zweite Impfung bzw. eine Genesung keine 90 Tage zurückliegt. 

Dauer der Quarantäne:

- entweder zehn volle Tage ab dem erstmaligen Auftreten von Symptomen der Kontaktperson

- oder der Tag nach dem ersten positiven Testergebnis

- Infiziert sich das Kind innerhalb der Quarantäne, beginnt die Zeit der Isolierung. 

Verkürzung der Quarantäne

Auch die Quarantäne kann vorzeitig mit einem zertifizierten negativen Schnelltest oder negativen PCR-Test beendet werden. Bei Schülerinnen und Schülern kann der Test bereits am 5. Tag der Quarantäne erfolgen.

b) enger Kontakt mit einer infizierten Person außerhalb des eigenen Haushaltes (z.B. Freund/ Freundin, NachbarIn, etc)

- keine automatische Quarantäne

   - nur, wenn aufgrund der Fallgebeung eine Behörde die Maßnahme einleitet

- vorsorglicher Sicherheitshinweis: 

    - freiwillige bestmögliche Quarantäne zum Schutz der eigenen Person und Mitmenschen

Genau nachzulesen unter Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne


Liebe Schulgemeinde,

in der Schulmail von gestern Abend wurden wir über geplante und ab heute durchzuführende Veränderungen zur Testsituation in der Grundschule informiert.

Ab sofort werden in der Grundschule nur noch die Pooltests durchgeführt, die Einzeltests entfallen.

Für den Fall, dass ein Pool positiv ist greift folgendes:
- Die Eltern werden durch das Labor per SMS informiert
- Die Schule informiert die Eltern über Edupage

Für den Schulbesuch am Folgetag gilt dann folgendes:
- Sie legen für Ihr Kind eine schriftliche negative Bestätigung eines Bürgertests in der Schule vor oder
- Ihr Kind macht dann in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest in der Schule. Ist dieser negativ nimmt das Kind wie gehabt am Unterricht teil; sollte der in der Schule durchgeführte Selbsttest ein positives Ergebnis zeigen, werden die Eltern informiert und müssen ihr Kind schnellstmöglich von der Schule abholen.

Häuslich durchgeführte Selbsttests sind für die eigene Sicherheit sicherlich sinnvoll; sie ersetzen jedoch keinesfalls den zwingend erforderlichen Test in der Schule.

Wird bei den schulischen Test bei einem Kind ein positives Ergebnis deutlich, wird es vernünftig und verlässlich in dieser Situation bis zur Abholung durch die Eltern begleitet.

Für genauere Informationen diesbezüglich verweise ich auf die Pressemitteilung des Landes NRW https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

sowie auf die Schulmail vom 25.01.2022
https://www.schulministerium.nrw/25012022-erforderliche-anpassungen-des-optimierten-lolli-testsystems-den-grundschulen-ab-dem

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber, Schulleitung

 

 

Liebe Schulgemeinde,
Zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen ein wunderbares neues Jahr mit vielen besonderen Momenten. 

Bitte lesen Sie den folgenden Text zu Ende. Es ist eine Zusammenfassung der Dinge aus der entsprechenden Schulmail, die für uns als Grundschule wichtig sind. 
Die gesamte Mail zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

Zum Wiederbeginn des Unterrichtes am kommenden Montag muss ich Sie daher über folgendes informieren:

An allen Grundschulen werden am Montag, den 10.01.22 alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird wie folgt fortgesetzt:
an Grundschulen: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem erfolgt die direkte Befundübermittlung durch die Labore an Sie als Erziehungsberechtigte.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Leisten wir alle unseren persönlichen Beitrag im Rahmen der Für- und Vorsorge allen an Schule Beteiligten gegenüber, habe ich die große Hoffnung, dass wir dauerhaft und konstant den so wichtigen Präsenzunterricht für unsere Kinder durchführen können.  

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber, Schulleitung

 

 

Liebe Schulgemeinde,

soeben erreicht uns die Nachricht des Schulministeriums NRW, dass die Maskenpflicht in Schulen ab morgen, den 02.12.2021 wieder eingeführt wird.

Die vollständige Pressemitteilung des MSB können Sie unter folgendem Link nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die ab morgen gültige Regelung und stellen Sie auch weiterhin bitte täglich sicher, dass Ihr Kind ausreichend Ersatzmasken zum Wechseln dabei hat.

Weitere Informationen finden Sie auch im Elternbrief.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber, Schulleitung

Elternbrief zur Wiedereinführung der Maskenpflicht zum 02.12.2021

 

 

Liebe Schulgemeinde,

nach den Weihnachtsferien, also ab dem 10.01.2022, wird das 'Lollitestverfahren' leicht verändert in Schule durchgeführt.

Wesentlich ändert sich folgendes:

an den Testtagen für die einzelnen Klassen wird zusätzlich zum Pooltest auch eine Einzeltestung (die sogenannte Rückstellprobe) durchgeführt.

Warum wird das gemacht?
Diese Rückstellproben werden gleichzeitig mit dem Pooltest abgeholt. Falls im Labor der Pooltest positiv sein sollte, kann der Pool aufgrund der Einzelproben direkt am gleichen Tag aufgelöst werden.

Was bedeutet das für uns?
Die zusätzlichen Einzeltestungen sorgen dafür, dass bei einem positiven Pool keine Testungen am Folgetag zu Hause durchgeführt werden müssen und somit die Kinder auch nicht mehr zu Hause bleiben müssen.

Sollte die Rückstellprobe Ihres Kinder positiv sein, informiert das Labor das Gesundheitsamt. Da Sie direkt informiert werden, gilt für Ihr Kind dann bereits die Quarantäne.

Voraussetzung für dieses optimierte Verfahren ist eine Registrierung, die wir als Schule vornehmen. Dafür benötige ich von Ihnen als Eltern eine aktuelle Mobilnummer und eine aktuelle gültige Email-Adresse.

Sollte sich bei diesen Daten bei Ihnen etwas geändert haben, reichen Sie uns bitte bis spätestens bis zum 25.11.21 die neuen Daten ein.

Auf diesem Weg kann ein noch sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.

Umfangreichere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben der Landesregierung.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,
Gudrun Upheber, Schulleitung

Elterninfo Lolli-Test 2.0

07.10.2021 - Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021

Im Folgenden fasse ich kurz zusammen, was für den Schulbetrieb nach den Herbstferien für uns wichtig ist. Ausfürlichere Informationen können Sie in der Schulmail vom 06.10.2021 nachlesen.  

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn alle Kinder getestet, die nicht immunisiert (genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Am 25. Oktober 2021 (Unterrichtswiederbegtinn) und am 2. November 2021 (Gewährleistung von zwei PCR-Testungen in der Woche) werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie weiter unten. 

Was bedeutet das für uns?

Da es keinen schulischen Testnachweis für unsere Kinder während der Dauer der Herbstferien gibt, benötigen Sie bzw. Ihr Kind, wenn Sie mit Ihren Kindern in den Ferien etwas unternehmen möchten, dass der 3G-Regel unterliegt, einen entsprechenden aktuellen Testnachweis einer Teststelle. 

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Familien werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht.

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht 

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie eindringlich alle Eltern: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskenpflicht

Die Absicht der Landesregierung ist es, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote weiterhin unter Beachtung unseres schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.

Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). 

 

 

Zum Nachlesen finden Sie hier 

CoronaBetreuungsverordnung, gültig ab dem 17.09.2021

CoronaBetreuungsverordnung, gültig ab dem 17.09.2021

CoronaSchutzverordnung, gültig ab dem 01.10.2021

CoronaSchutzverordnung, gültig ab dem 01.10.2021

 

18.08.2021 - Testmaterialien für zu Hause

Liebe Eltern,

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, setzt das Land NRW als Schutzmaßnahme aller in Schule Beteiligten weiterhin auf die LolliTestungen.

Im vergangenen Schuljahr haben wir mit dem SynLab kooperiert. Diese Zusammenarbeit wird in diesem Schuljahr aufgrund logistischer Umplanungen nun abgelöst durch die Kooperation mit dem
Labor des HDZ.

Was bedeutet das für Sie?
Im vergangenen Schuljahr, also die Kinder unserer jetzigen Klassen 2 - 4, hatten einen Umschlag mit einem Teströhrchen und Erklärmaterial in ihrem Schultornister. Diesen Umschlag entsorgen Sie bitte. Ebenso können Sie die SynLab-App von Ihrem Mobilphone löschen, falls Sie diese dort haben.

Aufgrund der neuen Zusammenarbeit mit dem HDZ haben die Kinder heute einen großen weißen DinA4-Umschlag in ihren Schultaschen. In diesem Umschlag befindet sich ein Teströhrchen sowie Erklärmaterial für den Fall, dass der Pooltest Ihres Kindes ein positives Ergebnis haben sollte.

Die Einschulungskinder erhalten diesen Umschlag am Freitag oder kommenden Montag.

Ich hoffe, dass wir den Umschlag nicht benötigen.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,
Gudrun Upheber

Testkit HDZ mittel


13.08.2021 - Durchführung der LolliTests und Unterricht nach den Sommerferien

 

Liebe Schulgemeinde,

das neue Schuljahr beginnt in der kommenden Woche. Der Schulalltag wird weiterhin geprägt sein von Hygienemaßnahmen und einzuhaltenden Regeln.

Für den gemeinsamen Unterricht gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln:
- das Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude, d.h. auch am Sitzplatz, ist weiterhin verpflichtend
- die „Lolli“-Tests werden weiterhin gemacht
- Abstandhalten, wiederholtes Händewaschen vor dem Essen und nach den Pausen sowie das Lüften der Klassenräume alle 20 Minuten haben weiterhin Bestand

LolliTests in der ersten Schulwoche
Am ersten Schultag, Mittwoch, den 18.08.2021, werden ALLE Schülerinnen und Schüler, außer der Jahrgangsstufe 1, in der PCR-Pooltestung getestet. Am Folgetag findet, bis auf Individualtests im Fall von Poolauflösungen, keine Testung statt.

Was bedeutet das für uns?
Alle Kinder der Klassen 2, 3 und 4 werden am Mittwochmorgen getestet. Die Testergebnisse erhalte ich bis zum nächsten Morgen um 6:00 Uhr.
Bei einem möglichen positiven Pool setze ich mich mit den entsprechenden Eltern in Verbindung.

Da die Testung am Mittwoch die einzige Testung in dieser Woche ist, empfiehlt das Land NRW um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, die Kinder vor dem ersten Schultag (insbesondere die Schulanfänger!) bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).
Ich bitte Sie eindringlich darum, dieser Empfehlung zum Schutz aller Beteiligten zu folgen.

LolliTests ab der zweiten Schulwoche
Das Land weist darauf hin, dass die vier Testtage (von Montag bis Donnerstag) bis auf Weiteres erhalten bleiben. Da alle Klassen in voller Stärke wieder in den Schulen sind und die Vorgaben weiterhin zwei Testungen pro SchülerIn pro Woche vorsehen, werden folgende Testtage festgelegt:
Die Klassen 1 und 2 werden montags und mittwochs getestet,
Die Klassen 3 und 4 werden dienstags und donnerstags getestet.

Wenn alle Kinder wieder in der Schule sind, wird auch wieder Unterricht nach Stundenplan stattfinden. Die Klassenlehrkräfte geben Ihnen die Pläne zeitnah nach Schulbeginn bekannt. Das bedeutet, dass alle Fächer unterrichtet werden und somit auch wieder verlässlich Sportunterricht geben wird.
Die Durchführung des Sportunterrichtes ist an Vorgaben gekoppelt:
- Sportunterricht findet weitgehend im Freien statt.
- Beim Unterricht draußen besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Bei widrigen Wetterverhältnissen kann der Unterricht in der Sporthalle stattfinden; dann besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske und intensive ausdauernde Belastungen sind unzulässig.

Was bedeutet das für uns?
Geben Sie Ihrem Kind bitte Sportbekleidung mit, die dem aktuellen Wetter angepasst ist. Feste Sportschuhe, eine lange und eine kurze Sporthose sowie ggf. eine Trainingsjacke oder ähnliches zum Drüberziehen gehören dazu.

Auch der Schwimmunterricht ist geplant und soll durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde ist aktuell das Lehrschwimmbecken Oberbauerschaft vom Gesundheitsamt freigegeben. Unser Jahrgang 2 ist für den Schwimmunterricht eingeplant. Die Vorgaben zur Durchführung des Schwimmunterrichtes wird die Schwimmlehrkraft mit den Kindern besprechen.

Mit sommerlichen Grüßen, Gudrun Upheber

 

 

Das Land NRW stellt zwei Videos zur Verfügung, die sehr anschaulich den Ablauf der Tests in den jeweiligen Lerngruppen darstellen. Jede Lerngruppe wird als 'Pool' bezeichnet.

 
 
 
Zudem finden Sie zur weiteren Information im Anhang den seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellten Infobrief oder auf der Seite des Landes NRW mit diesem Link
 
 
Auf dieser Seite sind auch Informationen in weiteren Sprachen nachzulesen.
 
Informationen zum Schulstart auch in der Schulmail vom 05.08.2021

 

01.07.2021 - Informtionen zum Schulbetrieb ab dem 18.08.2021

Liebe Schulgemeinde, 
 
mit der Schulmail vom 30.06.2021 hat uns das Ministerium für Schule und Bildung Informationen zukommen lassen, die nach der aktuellen Lage als Gestaltungsgrundlage für das neue Schuljahr zu sehen sind. Zum Nachlesen und für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Link zur Schulmail.
 
 Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am Freitag, den 02.07.2021 beenden werden.
 
Konkret bedeutet dies:
 
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
Die erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. 
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden.
In den Grundschulen kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
In der Corona-Betreuungsverordnung werden rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten sein.
 
Passen Sie wieter auf sich auf und bleiben Sie gesund,
 
Gudrun Upheber

 

17.06.2021 - Aufhebung der Maskenpflicht auf den Schulhöfen ab dem 21.06.2021

Guten Morgen liebe Schulgemeinde,

wie Sie vielleicht gestern bereits der Presse entnommen haben, soll in NRW die Maskenpflicht ab dem kommenden Montag auf den Schulhöfen entfallen.

Eben ist die dazu gehörige Schulmail eingetroffen, die die Pressestimmen bestätigt.

Ich fasse kurz zusammen, was ab Montag, den 21.06.2021 für uns gilt:

  • die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen
  • innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter
  • es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort.
  • die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen

    Zum Nachlesen verlinke ich die Schulmail:
    https://www.schulministerium.nrw/17062021-aufhebung-der-pflicht-zum-tragen-von-masken-im-aussenbereich-von-schulen-zum-21-juni-2021

    Mit sonnig-heißen Grüßen,
    Gudrun Upheber

 

 

Liebe Schulgemeinde, 

wie ich Ihnen eben bereits mitgeteilt habe, startet der Präsenzunterricht wieder für alle gemeinsam ab dem 31. Mai 2021. Auch die Betreuungsangebote können entsprechend wieder aufgenommen werden. 

Da alle Kinder wieder im Präsenzunterricht sind, entfällt die Notbetreuung. 

OGS-Betrieb
Die Ganztagsangebote können im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder aufgenommen werden. 

Was bedeutet das für uns?
- jedes zur OGS angemeldete Kind kann wieder an dieser Betreuungsform teilnehmen. 
- ein Mittagessen wird angeboten
- die Kinder werden weiterhin in festen Gruppen in fest zugewiesenen Räumen betreut; aus diesem Grund können noch keine besonderen AG‘s stattfinden
- das Tragen einer medizinischen Maske ist weiterhin verpflichtend
- der Transport der Büttendorfer OGS-Kinder nach Tengern ist gewährleistet


Fördervereinsbetreuung
Die Randstundenbetreuung kann wieder aufgenommen werden unter denselben Voraussetzungen wie auch der OGS-Betrieb. 

Was bedeutet das für uns?
- jedes zur Fördervereinsbetreuung angemeldete Kind kann wieder an dieser Betreuungsform teilnehmen. 
- die Kinder werden weiterhin in festen Gruppen in zugewiesenen Räumen betreut
- das Tragen einer medizinischen Maske ist weiterhin verpflichtend


Alle Betreuungseinrichtungen wenden sich mit einer Bitte an Sie als Eltern:

Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung wünschen, ist es für eine gute Vorplanung wichtig, dass Sie sich als Eltern entweder mit mir oder noch besser mit der jeweiligen Betreuungseinrichtung in Verbindung setzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch ausreichend Personal für eine gute Betreuung vor Ort ist.

Bedenken Sie dabei, dass Ihr Kind mit dem Besuch einer Betreuungseinrichtung eine erhöhte Kontaktanzahl hat, wodurch sich das Risiko bei einem auftretenden Infektionsfall als Kontaktperson in Quarantäne gehen zu müssen erhöht. 

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund,
Gudrun Upheber, Schulleitung

 

20.05.2021 - Informationen zum Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Liebe Schulgemeinde,

Wie Sie sicherlich gestern bereits über die Presse gelesen oder gehört haben, gibt es für uns Schulen ab dem 31. Mai 2021 eine Veränderung für den Schulbetrieb. Auszüge der entsprechenden Schulmail fasse ich hiermit für Sie zusammen: 

Ab Montag, den 31. Mai 2021 kehren alle Schulen in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zum Präsenzunterricht zurück. 

Was bedeutet das für uns?
Unter der Voraussetzung, dass die Inzidenz im Kreis Minden-Lübbecke weiterhin unter 100 bleibt, haben ab Montag, den 31. Mai 2021 alle Kinder einer Klasse wieder gemeinsam Unterricht im Klassenzimmer. 

Für den gemeinsamen Unterricht gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln:
- das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz ist weiterhin verpflichtend
- die „Lolli“-Tests werden weiterhin gemacht
- Abstandhalten, wiederholtes Händewaschen vor dem Essen und nach den Pausen sowie das Lüften der Klassenräume alle 20 Minuten haben weiterhin Bestand

Das Land weist darauf hin, dass die vier Testtage (von Montag bis Donnerstag) bis auf Weiteres erhalten bleiben. Da ab dem 31. Mai 2021 jedoch alle Klassen in voller Stärke wieder in den Schulen sind und die Vorgaben weiterhin zwei Testungen pro SchülerIn pro Woche vorsehen, werden folgende Testtage festgelegt: 
Die Klassen 1 und 2 werden montags und mittwochs getestet,
Die Klassen 3 und 4 werden dienstags und donnerstags getestet. 

Wenn alle Kinder wieder in der Schule sind, wird auch wieder Unterricht nach Stundenplan stattfinden. Die Klassenlehrkräfte geben Ihnen die Pläne noch einmal bekannt. Das bedeutet, dass es neben den bereits erteilten Fächern auch wieder verlässlich Sportunterricht geben wird. Die Durchführung des Sportunterrichtes ist an Vorgaben gekoppelt:
- Sportunterricht findet weitgehend im Freien statt. 
- Beim Unterricht draußen besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. 
- Bei widrigen Wetterverhältnissen kann der Unterricht in der Sporthalle stattfinden; dann besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske und intensive ausdauernde Belastungen sind unzulässig. 

Was bedeutet das für uns?
Geben Sie Ihrem Kind bitte Sportbekleidung mit, die dem aktuellen Wetter angepasst ist. Feste Sportschuhe, eine lange und eine kurze Sporthose sowie ggf eine Trainingsjacke oder ähnliches zum Drüberziehen gehören dazu. 

In der Schulmail wird auch der Schwimmunterricht angesprochen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde sind die beiden Lehrschwimmbecken in Schnathorst und Oberbauerschaft jedoch aktuell noch nicht vom Gesundheitsamt freigegeben. In beiden Schwimmbereichen kann aktuell keine notwendige Belüftung erfolgen. Das betrifft sowohl den Beckenbereich als auch die Umkleiden. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet. 

In einer zweiten Nachricht informiere ich Sie über die Betreuungssituation. 

Ich freue mich sehr darüber, dass sich die Situation so erfreulich entwickelt hat, dass wir endlich wieder gemeinsam lernen dürfen. 

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund,
Gudrun Upheber, Schulleitung

07.05.2021 - Informationen zu den Lolli-Tests - Bitte die ganze Nachricht lesen!

        

                

 

 

Hier finden Sie die Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes, gültig ab dem 03.05.2021.

Zudem können Sie hier die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 23. April 2021 in der ab dem 3. Mai 2021 gültigen Fassung (wesentliche Änderungen gegenüber der vorangegangenen Verordnung gelb markiert) ausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nachlesen.

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen will bis Mitte Mai an allen Grund- und Förderschulen im Land sogenannte Lolli-Tests zum Erkennen von Corona-Infektionen anbieten. Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung seitens des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) sind alle Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden über das kommende Testverfahren informiert worden. 

Bei der sogenannten Lolli-Methode muss kein Stäbchen in die Nase oder tiefer in den Rachen geführt werden. Kinder lutschen stattdessen 30 Sekunden lang an einem Abstrichtupfer - dem «Lolli». Die Tupfer werden danach in einem Labor ausgewertet. Es handelt sich um PCR-Tests, die beim Erkennen von Infektionen mit dem Coronavirus als sehr genau gelten. In Köln sind die Tests bereits in Kitas und Schulen im Einsatz.

Für den genauen Ablauf der Tests werden den Schulen seitens des MSB in den nächsten Tagen weitere Beiträge in Form von Erklärvideos und ausführlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Ebenso werden den Schulen schulspezifische Ablaufpläne zur erforderlichen Logistik mitgeteilt. 

Nach Aussage von Herrn Mathias Richter, Staatssekretär, sei Nordrhein - Westfalen sei nun das erste Bundesland, das damit beginne. Das MSB plant, organisiert und koordiniert derzeit mit den dazu notwendigen Partnern, wie Labore und Logistikunternehmen.

Dementsprechend erwarten wir ab Mitte Mai das neue Testverfahren, der den bisherigen Clinitest von Siemens ersetzt. Sobald die Umstellung der Tests auf dieses sehr kindgemäße Verfahren tatsächlich ansteht, gehen Ihnen dazu weitere Informationen zu.

 Die Funke-Medien-Gruppe hat hierzu bereits Informationen auf der Grundlage der Modellprojekte in Köln publiziert. 

 

 

 

Liebe Schulgemeinde,
heute wende ich mich an Sie, um weitgehend verlässlich den nächsten Monat planen zu können.

Ich gehe aktuell davon aus, dass wir aufgrund der derzeitigen Inzidenzwerte weiterhin den Wechselunterricht anbieten können. DH, am Montag geht es mit unserem rollierenden System, das Ihnen bereits bekannt ist, entsprechend weiter.

Hier finden Sie das Antragsformular für den Monat Mai.
Diejenigen Kinder, die bislang angemeldet waren, führe ich in den Listen weiter. Wenn Sie über die bisher angegebenen Zeiten hinaus Betreuung benötigen, melden Sie diese bitte zeitnah an, damit auch das Betreuungspersonal planen kann. Anmeldungen, die bereits bei mir eingegangen sind, sind schon eingeplant.

Antrag auf Betreuung im Mai 2021

Aus gegebenem Anlass habe ich eine notwendige Bitte an dieser Stelle: die Notbetreuung zu organisieren ist immer eine Herausforderung. Das Personal stellt sich entsprechend der aufgestellten Listen auf die Kinder ein. Leider hatten wir bereits Situationen in der Betreuung, dass das Personal entsprechend vor Ort war, Eltern ihre Kinder jedoch bereits abgeholt haben, ohne dieses im Vorfeld anzukündigen.
Daher möchte ich dringend an Sie als Eltern appellieren, für den Fall, dass sich für Sie Abholzeiten ändern, dieses dem Betreuungspersonal rechtzeitig bekannt geben.

Passen Sie weiter auf sich auf und bleiben Sie gesund,
Gudrun Upheber

 

 

 

 

Liebe Schulgemeinde,

aufgrund von Nachfragen, die nicht nur hier, sondern auch an anderen Schulen geäußert worden sind, hat der Schulträger Rücksprache mit der mkb (MühlenKreisBus GmbH) gehalten und folgende Information an uns weitergeleitet:

Aufgrund der Irritationen zu der verschärften Maskenpflicht im ÖPNV gilt folgende Aussage:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
- Sollte für Kinder unter 14 Jahren keine geeignete Größe oder Passform von FFP2-Masken vorliegen, darf ersatzweise auch eine OP- oder Alltagsmaske getragen werden.

Nachtrag: nachzulesen auch im Amtlichen Kreisblatt vom 26.04.2021; unter Bekanntmachungen Punkt 3

Herzlichst, Gudrun Upheber

 

26.04.2021 - Nachtrag zum seit dem 23.04.2021 geltenden Bundesgesetz

Auf dieser Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) finden Sie in einer tabellarischen Übersicht die Regelungen zu den Inzidenzen ≤ 100, 101 ≤ 150 und ≥151. 

Das Land NRW stellt auf Grundlage der Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) per Allgemeinverfügung jeweils fest, wann welche Regelungen in welchem Kreis und welcher kreisfreien Stadt gelten. 

Weiterhin ist seit Samstag, 24.04.2021 das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Dies hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV (Öffentlicher Nahverkehr): In allen Verkehrsmitteln dürfen nur noch FFP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 und N95 getragen werden. Das Tragen von OP-Masken ist nicht mehr erlaubt!

 Nähere Informationen finden Sie hier

 

Liebe Schulgemeinschaft,

im Laufe des gestrigen Tages wurde das Bundesgesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage verabschiedet. Die Inhalte, die uns als Schule betreffen möchte ich Ihnen hiermit bekannt geben. In aller Ausführlichkeit können Sie das zudem in der Schulmail vom 22.04.2021 nachlesen. 

Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie

Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

  • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. 
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. 
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen. 
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
  • Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.

Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:

  • Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
  • Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.

Was bedeutet das für uns?

Für den für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort  bei uns ist entscheidend, welcher Inzidenzwert im Kreis Minden-Lübbecke festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Im Kreis Minden-Lübbecke liegt am heutigen Datum die Inzidenz bei 165. Bleiben die gemeldeten Zahlen in den nächsten drei Tagen bei mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft. Genauere Informationen zur Durchführung des Schulbetriebes erhält die Schule vom Kreis Minden-Lübbecke. Im Nachgang werden Sie als Eltern schnellstmöglich informiert. 

Im Fall einer Schulschließung wird die Notbetreuung wie gehabt angeboten. Aktuell gemeldete Kinder werden in den angemeldeten Zeiten weiterhin betreut. 

Informationen zu den Tests an Grundschulen 

Im Zusammenhang mit der Einführung einer Testpflicht hat das Land Selbsttests für Schülerinnen und Schüler angeschafft. Ich hatte Sie in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, dass das Ministerium bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten werde, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können und dabei alternative Testverfahren für Grundschulen geprüft werden. Das Land NRW ist weiterhin darum bemüht, Pooltests („Lolli-Tests“) für die Schulen zeitnah einzuführen.

Passen Sie auf sich auf. 

Gudrun Upheber, Schulleitung

15.04.2021: Informationen zur Notbetreuung im Wechselunterricht


Liebe Schulgemeinschaft,

im Nachgang an meine beiden bereits versendeten Nachrichten kommen nun die Informationen zur Notbetreuung. 

Der schulische Alltag beginnt wieder in der kommenden Woche in der mittlerweile bekannten Form des Wechselunterrichtes. 

Ich möchte Sie bitten, sich bis morgen Mittag, Freitag, den 16.05.2021 um 12 Uhr zu melden, wenn Sie noch Betreuungsbedarf haben.

Diejenigen Kinder, die bislang angemeldet waren, führe ich in den Listen weiter. Wenn Sie über die bisher angegebenen Zeiten hinaus Betreuung benötigen, melden Sie diese bitte zeitnah an, damit auch das Betreuungspersonal planen kann.

Mit der Anmeldung zur Notbetreuung geben Sie Ihr Einverständnis zur Durchführung des Selbsttests Ihres Kindes. 

Gültig für die Woche vom 19.04.2021 - 23.04.2021 (KW 16): aufgrund unsere Personalnotstandes in der Nachmittagsbetreuung kann in der KW 16 nur eine Betreuung bis 15 Uhr gewährleistet werden.  

Das Formular für die Notbetreuung finden Sie hier


Passen Sie weiterhin auf sich auf.

Mit herzlichen Grüßen,
Gudrun Upheber

 

 

19.04.2021 - Testpflicht für alle Schulbeteiligten (gesonderte Nachricht folgt)

 

 

Liebe Schulgemeinschaft,
gestern Abend ist die Schulmail eingegangen mit den notwendigen Informationen darüber, wie Grundschule ab der kommenden Woche zu organisieren ist:

Die vor den Osterferien geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus
Präsenz- und Distanzunterricht werden wieder fortgesetzt.

Was bedeutet das für uns?
Wir dürfen wieder Unterricht in der Schule durchführen. Wie bereits in den Wochen vor den Osterferien kann und soll der Unterricht noch nicht wie in ‚normalen Zeiten‘ weiter organisiert sein. Die seitdem geltenden Vorgaben einer Unterrichtsorganisation mit Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzlernen machen deutlich, dass es sich auch weiterhin um einen angepassten Schulbetrieb handelt, der noch nicht mit einem Regelbetrieb zu vergleichen ist.
Zudem ist der Schulbetrieb abhängig von der Inzidenzzahl des Kreises Minden-Lübbecke. Es wird eine Untersagung des Schulbetriebs ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.

Wie ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt habe, gilt seit dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich.

Obgleich es eine gute Nachricht ist, dass wir mit unserem erarbeiteten tageweisen Wechselmodell weiter machen dürfen, müssen wir alle die immer noch geltenden vielfältigen Hygienemaßnahmen einhalten und akzeptieren.

Dennoch bleibt anzumerken, dass diese besondere Situation für unsere Lehrkräfte auch weiterhin in den kommenden Wochen eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung bedeutet.
Daher bitte ich Sie infolgedessen weiter eindringlich um Ihr Verständnis, dass die gewohnte Begleitung des Distanzunterrichts sowie eine umfassende Kontrolle der einzelnen im Distanzunterricht erledigten Aufgaben so nicht aufrechterhalten werden kann. Wie auch in den vergangenen Schulwochen sind unsere Lehrerinnen bei auftretenden Fragen und Problemen weiter für Sie ansprechbar. Ich bitte jedoch im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob diese tatsächlich zwingend und dringend notwendig sind, da die Lehrkräfte Anfragen auch erst nach Beendigung der Unterrichts- bzw. Betreuungsverpflichtung beantworten können. Die inhaltliche Kontrolle der Aufgaben im Distanzunterricht erfolgt überwiegend kompetenzorientiert, d.h. durch Kontrolle des Lernerfolgs, im Präsenzunterricht sowie stichprobenartig auf Vollständigkeit.

Die Gruppeneinteilung der einzelnen Klassen hat weiterhin Bestand ebenso die Zuordnung der Präsenztage. Aufgrund des Fortlaufens der Präsenztage sind am kommenden Montag die Kinder der B-Gruppen wieder in der Schule sind . Die Kinder der A-Gruppen sind dann am Dienstag hier vor Ort.

Nach wie vor gilt, lassen Sie Ihr Kind bei auftretenden Krankheitssymptomen zu Hause, auch wenn diese nur leicht sind, und lassen Sie sie ärztlich abklären. Übernehmen Sie bitte mit Verantwortung für unsere Schulgemeinschaft!

Mir liegt etwas sehr am Herzen, um das ich Sie hiermit bitten möchte: Halten Sie Unzufriedenheiten, Ängste und Sorgen von Ihrem Kind fern. Vermitteln Sie Sicherheit und Optimismus, damit unsere Kinder offen und fröhlich zur Schule gehen können. 

Wir geben uns an unseren beiden Standorten tagtäglich alle Mühe, die ganzen Vorgaben umzusetzen und auch hinzunehmen. In jedem Fall kann man feststellen: Gemeinsam mit den Kindern machen wir das Beste daraus.

Passen Sie weiterhin auf sich auf,
Herzliche Grüße,
Gudrun Upheber

 

09.04.2021- Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Abschlussklassen) bis zum 19.04.2021

Liebe Schulgemeinde, 

wie Sie sicherlich bereits gestern über Pressemitteilungen vernommen haben, wird für die kommende Woche seitens des MSB Distanzunterricht bis zum 19.04.2021 angesetzt. 

Mit der Schulmail vom gestrigen Abend ist es nun auch seitens des MSB verschriftlicht mitgeteilt, dass in der Woche nach den Osterferien eine Schulschließung bis zum 19.04.2021 beschlossen ist. Die Schulmail können Sie hier nachlesen. 

Inhaltlich gilt für uns die bisherige Organisation des Distanzlernens. Dazu werden Sie dazu von Ihren Klassenlehrkräften informiert, wie und wann weitere analoge bzw. digitale Materialpakete zur Verfügung stehen.

Zudem finden Sie hier das Anmeldeformular für die Notbetreuung während des Distanzlernens bis zum 19.04.2021. Zur bestmöglichen Organisation bitte ich Sie mir bei persönlichem Bedarf die Anmeldung bis zum Samstag, den 10.04.2021, 12 Uhr einzureichen.

Anmeldeformular für die Notbetreuung während des Distanzlernens bis zum 19.04.2021

Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.

 

Liebe Eltern,
auch wenn es aktuell immer noch keine Informationen seitens des Schulministeriums gibt, drängt die Zeit, damit wir die Organisation der Notbetreuung in den Osterferien noch umsetzen können.
Daher stelle ich Ihnen heute schon das Anmeldeformular zur Verfügung und hoffe inständig, dass wir die Planungen so umsetzen können und sich durch die noch ausstehenden Vorgaben nicht erneut Änderungen ergeben werden.

Seitens des Schulträgers erfolgt nach aktuellem Stand keine generelle Absage einer Notbetreuung durch die OGS in den Ferien, weshalb wir nun mit dem angedachten schulübergreifenden Modell weiterplanen. Bitte bedenken Sie, dass der reguläre OGS-Betrieb weiterhin ausgesetzt ist und die Betreuung wirklich als NOTbetreuung verstanden werden muss und auch nur so geleistet werden kann. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Angebot der Notbetreuung in den Ferien steht nur Kindern mit OGS-Vertrag zu den üblichen Zeiten zur Verfügung.

Die Notbetreuung in den Osterferien findet an verschiedenen Standorten statt:
- 1. Woche OGS Schnathorst,
- 2. Woche OGS Tengern.

Die Vorgaben zum Infektionsschutz werden selbstverständlich weiterhin umgesetzt, eine Mittagsverpflegung findet nicht statt – geben Sie Ihrem Kind also ausreichend Verpflegung mit.
Die Anmeldung erfolgt auf dem gewohnten Weg mit dem beigefügten Formular. Dieses füllen Sie bitte aus und senden es als Foto/ Scan ausschließlich per EduPage an mich.

Anmeldeschluss ist diesmal Fr, 26.03.2021, 12.00h.
Später eingehende oder unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Ihre Anmeldung ist verbindlich, sofern sich durch neue offizielle Vorgaben nichts ändert.
Auch wenn es uns allen aufgrund der andauernden Belastungen mittlerweile immer schwerer fällt, hoffe ich sehr, dass Sie zuversichtlich bleiben können.

Ich wünsche Ihnen allen trotz alledem schöne und entspannte Ostertage.
Passen Sie weiter auf sich auf,
Gudrun Upheber

 

 

 

Aufgrund vieler Nachfragen hat das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke eine Aufstellung an Fragen und Antworten bezüglich COVID-19 zusammengestellt. 

  • Wann ist ein Antigen-Schnelltest kostenlos? Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich ab Montag, 8. März 2021, jede*r Bürger*in einmal die Woche kostenlos mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen darf. In allen Corona-Test-Zentren werden diese Tests angeboten. Die Kosten für einen anschließenden PCR-Test werden nach behördlicher Anordnung oder einem positiven Antigen-Schnelltest übernommen. Freiwillige PCR-Tests sind weiterhin kostenpflichtig (50 Euro zahlbar ausschließlich mit EC-Karte oder Kreditkarte).

  • Wo kann ich einen PCR-Test machen lassen? In den Testzentren sind Antigen-Schnelltests sowie (u.U. kostenpflichtige) PCR-Tests möglich. Weiterhin sind beim Hausarzt PCR Testungen möglich.
  • Wo kann ich einen Test buchen? https://www.muehlenkreiskliniken.de/mkk/aktuelles/corona-informationen/corona-test-zentrum.html

  • Meldebogen für Antigen-SchnelltestsWenn Sie einen positiven Antigen-Schnelltest melden möchten, können Sie dies über das aktuelles Onlineformular tun.

  • Wann ist ein Test nach unklarem Kontakt sinnvoll/notwendig? Der Test sollte am Tag 5-7 nach Kontakt erfolgen.
  • Kann ich nach einem negativen Test die Quarantäne beenden? Die Quarantäne ist eine für den angegebenen Zeitraum befristetet Maßnahme, die nicht vorzeitig beendet werden kann.

  • Kann ich meine Quarantäne verkürzen z.B. durch einen Test? Nein, eine Quarantäne kann in der Regel nicht verkürzt werden.
  • Müssen Angehörige von Kontaktpersonen auch in Quarantäne? Nein. Kontakte von Kontaktpersonen gehen nicht in Quarantäne.

  • Warum erfährt die getestete Person deutlich früher ihr Testergebnis als das Gesundheitsamt? Die Testperson erhält über die App eine Kurzinformation, das Gesundheitsamt erhält die Information detaillierter und auf einem anderen Weg. Bitte informieren Sie uns vorsorglich per Mail, wenn Sie von einer positiv getesteten Person in ihrer Einrichtung erfahren: infektionsschutz@minden-luebbecke.de
  • Was passiert am Ende einer Quarantäne? Eine Quarantäne endet mit Ablauf des vorgegebenen Zeitraumes. Es werden keine weiteren Bescheinigungen benötigt

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber

 

 

Liebe Schulgemeinde,

gerade ist die Schulmail eingegangen mit den notwendigen Informationen darüber, wie Grundschule ab der kommenden Woche zu organisieren ist:

Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

Was bedeutet das für uns?
Wir dürfen weiterhin Unterricht in der Schule durchführen. Wie bereits in den letzten beiden Wochen (seit der Schulöffnung am 22.2.2021) kann und soll der Unterricht noch nicht wie in ‚normalen Zeiten‘ weiter organisiert sein. Die seitdem geltenden Vorgaben einer Unterrichtsorganisation mit Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzlernen machen deutlich, dass es sich auch in den nächsten drei Wochen bis zu den Osterferien um einen angepassten Schulbetrieb handelt, der noch nicht mit einem Regelbetrieb zu vergleichen ist.
Obgleich es eine gute Nachricht ist, dass wir mit unserem erarbeiteten tageweisen Wechselmodell weiter machen dürfen, müssen wir alle die immer noch geltenden vielfältigen Einschränkungen akzeptieren.

Positive Rückmeldungen seitens unsere Kinder und Eltern, die uns über verschiedene Kanäle in den vergangenen Tagen erreicht haben, lassen uns mit Zuversicht und Freude auf die nächsten drei Wochen blicken.

Dennoch bleibt anzumerken, dass diese besondere Situation für unsere Lehrkräfte auch weiterhin in den kommenden Wochen eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung bedeutet.
Daher bitte ich Sie infolgedessen weiter eindringlich um Ihr Verständnis, dass die gewohnte Begleitung des Distanzunterrichts sowie eine umfassende Kontrolle der einzelnen im Distanzunterricht erledigten Aufgaben so nicht aufrechterhalten werden kann. Wie auch in den vergangenen Schultagen sind unsere Lehrerinnen bei auftretenden Fragen und Problemen weiter für Sie ansprechbar. Ich bitte jedoch im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob diese tatsächlich zwingend und dringend notwendig sind, da die Lehrkräfte Anfragen auch erst nach Beendigung der Unterrichts- bzw. Betreuungsverpflichtung beantworten können. Die inhaltliche Kontrolle der Aufgaben im Distanzunterricht erfolgt überwiegend kompetenzorientiert, d.h. durch Kontrolle des Lernerfolgs, im Präsenzunterricht sowie stichprobenartig auf Vollständigkeit.

Die Gruppeneinteilung der einzelnen Klassen hat weiterhin Bestand ebenso die Zuordnung der Präsenztage. Das bedeutet, dass am kommenden Montag die Kinder der A-Gruppen wieder in der Schule sind . Die Kinder der B-Gruppen sind dann am Dienstag hier vor Ort.

Im Rahmen einer Lehrerkonferenz heute Mittag werden weitere organisatorische Dinge besprochen. Sie werden nach der Aufarbeitung der Konferenz von den Klassenlehrkräften informiert.

Neben dem Unterricht wird auch weiterhin die Notbetreuung in der Schule organisiert sein. Die Ihnen bereits bekannten Vorgaben gelten weiterhin:
Das Notbetreuungsangebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. D.h., von Kindern ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie lediglich im Rahmen der jeweiligen Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.
Für Kinder, die sich tageweise im Distanzunterricht befinden und für die, deren Eltern keine anderweitige Betreuung ermöglichen können, bieten wir daher weiterhin eine Notbetreuung an.
• Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal zum Ende der jeweils sechsten Stunde findet am jeweiligen Standort statt.
• Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der OGS findet nur am Standort Tengern statt. Eine Mittagsverpflegung wird derzeit nicht angeboten.

Notbetreuung am Präsenztag im Anschluss an den Unterricht
„Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen“, ist der Verweis auf die Schulmail vom 11.2.2021, die immer noch für uns gilt.
Sollten Eltern an den Tagen, an denen ihr Kind Präsenzunterricht hat, jedoch zwingend im Anschluss an die Unterrichtszeit eine Notbetreuung benötigen, weil sie diese nicht anders gewährleisten können, dann können Kinder, die über einen gültigen OGS- oder Randstundenbetreuungsvertrag verfügen, nach gesonderter Anmeldung am Notbetreuungsangebot teilnehmen.
Büttendorfer OGS-Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen müssen, fahren wie gewohnt mit dem Taxi nach Unterrichtsschluss in die OGS. Für Büttendorfer Kinder mit Betreuungsvertrag des Fördervereins wird eine separate Notbetreuungsgruppe am Teilstandort eingerichtet.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass sich dadurch für das Kind eine zweite Bezugsgruppe ergibt, wodurch das Risiko, bei einem auftretenden Infektionsfall als Kontaktperson mit in Quarantäne gehen zu müssen, allein durch die Anzahl der erweiterten Kontakte (Lerngruppe + Notbetreuungsgruppe) steigt.

Hinweise zur Anmeldung der Notbetreuung in allen dargestellten Varianten:
Die Kinder, die bereits in den vergangenen Wochen für die Notbetreuung angemeldet waren, übernehme ich mit den bekannten Uhrzeiten in die Betreuung ab der kommenden Woche. Ich bitte Sie mir lediglich dann eine Nachricht über EduPage zukommen zu lassen, wenn sich Tage oder Uhrzeiten für die Betreuung Ihres Kindes ändern sollten.

Sollte sich für Sie die Notwendigkeit einer Betreuung ergeben, findet der gesamte Anmeldeprozess zwingend in gewohnter Weise über EduPage statt. Nachrichten sind dabei stets an die Schulleitung (Frau Upheber) zu richten. Es ist das hier hinterlegte Anmeldeformular zu verwenden.

WICHTIG: Um die Gruppen konstant planen zu können, erfolgt die Anmeldung zur Notbetreuung für den kompletten Zeitraum bis 26.03.2021 bis spätestens Dienstag, den 09.03.2021, 10.00h. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach wie vor gilt, lassen Sie Ihr Kind bei auftretenden Krankheitssymptomen zu Hause, auch wenn diese nur leicht sind, und lassen Sie sie ärztlich abklären. Übernehmen Sie bitte mit Verantwortung für unsere Schulgemeinschaft!

Mir liegt etwas sehr am Herzen, um das ich Sie hiermit bitten möchte: Halten Sie Unzufriedenheiten, Ängste und Sorgen von Ihrem Kind fern. Vermitteln Sie Sicherheit und Optimismus, damit unsere Kinder offen und fröhlich zur Schule gehen können. Wir haben es organisatorisch nicht immer hinbekommen, dass es geklappt hat, mit der besten Freundin oder dem besten Freund in einer Lerngruppe zu sein. Und trotzdem ist es schön, wieder gemeinsam zu lernen.

Wir geben uns an unseren beiden Standorten tagtäglich alle Mühe, die ganzen Vorgaben umzusetzen und auch hinzunehmen. In jedem Fall kann man feststellen: Gemeinsam mit den Kindern machen wir das Beste daraus.

Passen Sie weiterhin auf sich auf,
Herzliche Grüße,
Gudrun Upheber  

21.02.2021 - Informationen zur Maskenpflicht, vorgegeben durch das MAGS

Liebe Schulgemeinde,

mit der ab morgen gültigen Corona-Betreuungsverordnung gibt es folgende Vorgaben und Vorschriften, die einzuhalten sind:

Alle Personen, die sich in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht
für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;
in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, 
bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.
Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.
Die Lehrkraft kann entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen.
Was bedeutet das für uns?

 Alle an unserer Schule Beteiligten, ob Kinder, Lehrkräfte sowie auch das Betreuungspersonal, müssen eine medizinische Maske tragen. Da medizinische Masken oft sehr groß sind, ist es gerade bei uns in der Grundschule erlaubt, auf die Alltagsmasken zurück zu greifen. 

Während der Frühstückspausen sowie bei den Essen- bzw. Snackzeiten während der Betreuung dürfen die Masken abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Wir haben die Sitzordnung in den einzelnen Klassen so arrangiert, dass der Mindestabstand eingehalten wird. 

Zusammengefasst bedeutet es, dass die Kinder den Schultag über die Maske zu tragen haben, außer beim Essen. Im Gegenzug bedeutet das, sobald die Kinder während der Essenzeit den festen Platz verlassen, muss die Maske wieder getragen werden.

Weiterhin hat jede Lehrkraft die Möglichkeit während ihres Unterrichtes aus pädagogischen Gründen kurzzeitig auf das Tragen der Masken zu verzichten. Das heißt nicht, dass generell auf das Tragen der Maske am Platz verzichtet werden darf. Es liegt im Ermessen einer jeden Lehrkraft, ob sie diesen Teil der Verfügung nutzen möchte. 

Ich bitte alle eindringlich darum, die oben genannten Vorschriften einzuhalten. Wir alle freuen uns sehr darüber, dass der Präsenzunterricht endlich wieder starten darf und das möchten wir auch so erhalten. Gemeinsam wird es uns mit Sicherheit gelingen. 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber, Schulleitung

 

 

Informationen zum Schulbetrieb ab 22.02.21

Liebe Schulgemeinde,

mit der Schulmail vom 11.02.2021 hat das Land NRW mitgeteilt, dass ab dem 22.02.2021 wieder Unterricht in den Schulen durchzuführen ist. Dieser Unterricht kann und soll jedoch nicht wie in ‚normalen Zeiten‘ organisiert sein. Bereits die Vorgabe von einer Unterrichtsorganisation mit Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzlernen macht deutlich, dass es sich um einen angepassten Schulbetrieb handelt, der weiterhin noch nicht mit einem Regelbetrieb zu vergleichen ist.

Obgleich es eine gute Nachricht ist, dass wir mit dem Präsenzunterricht wiederbeginnen dürfen, müssen wir alle weiterhin vielfältige Einschränkungen akzeptieren. Das Wechselmodell beinhaltet, dass jeweils ein Teil einer Klasse Präsenzunterricht erhält und der andere Teil zeitgleich in Distanz lernt.

Einerlei, wie man diese Situation auch bewertet, bedeutet dies für unsere Lehrkräfte eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung. Unsere Lehrkräfte können nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.

Daher werbe ich Sie eindringlich um Ihr Verständnis, dass die gewohnte Begleitung des Distanzunterrichts sowie eine umfassende Kontrolle der einzelnen im Distanzunterricht erledigten Aufgaben so nicht aufrechterhalten werden kann. Selbstverständlich sind unsere Lehrerinnen bei auftretenden Fragen und Problemen weiter ansprechbar. Ich bitte jedoch im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob diese tatsächlich zwingend und dringend notwendig sind, da die Lehrkräfte Anfragen auch erst nach Beendigung der Unterrichts- bzw. Betreuungsverpflichtung beantworten können. Die inhaltliche Kontrolle der Aufgaben im Distanzunterricht erfolgt überwiegend kompetenzorientiert, d.h. durch Kontrolle des Lernerfolgs, im Präsenzunterricht sowie stichprobenartig auf Vollständigkeit. Hier sind wir auch weiterhin auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Organisation des Unterrichts

Nach ausführlicher Diskussion, Betrachtung von Stellungnahmen seitens Eltern sowie einer sorgfältigen Abwägung aller Vorgaben und schulspezifischen organisatorischen Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume werden wir das Wechselmodell wie folgt umsetzen:

Jede Klasse wird in eine Gruppe A und B eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch Abstimmungsgespräche innerhalb der Lehrerkonferenz. Geschwisterkinder sind in jeweils einer Buchstabengruppe. Ein Wechsel der Lerngruppe ist nicht möglich. Von diesbezüglichen Anfragen bitte ich abzusehen.

Den Unterrichtsumfang haben wir etwas gekürzt; entsprechend der Vorgaben der Schulmail werden im Unterricht die Fächer Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen.

Die Klassen 1 und 2 haben jeden Tag 4 Unterrichtsstunden.

Die Klassen 3 und 4 haben montags bis donnerstags 5 Unterrichtsstunden und freitags 4 Unterrichtsstunden.

AGs finden bis auf Weiteres nicht statt.

Die beiden Lerngruppen einer Klasse erhalten im tageweisen Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht (s. Tabelle). Nach intensiver Diskussion organisieren wir den Unterricht in dieser Form,

  • um die Sozialkontakte der Kinder einer Gruppe wieder möglichst kontinuierlich zu ermöglichen
  • um den Lernprozess zeitnah begleiten zu können
  • um im Lernprozess eine schnellere Rückmeldung geben zu können
  • um die Einführung und Erarbeitung neuer Lernthemen in der Schule durchführen zu können.

Woche 1

Klassen 1

Klassen 2

jeweils 4 Unterrichtsstunden

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Mo

X

 

X

 

Di

 

X

 

X

Mi

X

 

X

 

Do

 

X

 

X

Fr

X

 

X

 

Woche 2

Klassen 1

Klassen 2

jeweils 4 Unterrichtsstunden

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Mo

 

X

 

X

Di

X

 

X

 

Mi

 

X

 

X

Do

X

 

X

 

Fr

 

X

 

X

Woche 1

Klasse 3

Klassen 4

 

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Mo, 5 U-Stunden

X

 

X

 

Di, 5 U-Stunden

 

X

 

X

Mi, 5 U-Stunden

X

 

X

 

Do, 5 U-Stunden

 

X

 

X

Fr, 4 U-Stunden

X

 

X

 

Woche 2

Klasse 3

Klassen 4

 

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Mo, 5 U-Stunden

 

X

 

X

Di, 5 U-Stunden

X

 

X

 

Mi, 5 U-Stunden

 

X

 

X

Do, 5 U-Stunden

X

 

X

 

Fr, 4 U-Stunden

 

X

 

X

Innerhalb von zwei Wochen haben somit alle Kinder jeweils 5 Unterrichtstage mit derselben Stundenanzahl. Diese Rotation läuft solange, bis wir vom Land NRW den Schulbetrieb anders organisieren sollen.

Am Mo, 22.02.2021 startet Gruppe A mit dem Präsenzunterricht, Gruppe B erhält weiter Distanzunterricht. Am Dienstag wird gewechselt. Die Gruppeneinteilung wird durch die Klassenlehrkräfte zeitnah über EduPage bekanntgegeben.

Der Distanzunterricht wird in gewohnter Weise sowohl in analoger Form als auch über unsere Lernplattform bei EduPage umgesetzt.

Sportunterricht

Für den Sport- und Schwimmunterricht gelten die hier nachzulesenden Vorgaben. Aufgrund der derzeitigen Wetterlage werden die Lehrkräfte aktuell vermehrt Bewegungszeiten im Laufe des Unterrichtstages einfließen lassen. Ausgewiesenen Sportunterricht wird es somit zunächst nicht geben.

Schulbusse

Der Schulbusverkehr wird regulär wieder aufgenommen. Im Schulbus herrscht Maskenpflicht, auf die Sie Ihre Kinder bitte noch einmal gezielt hinweisen. Auch der Transport zwischen den Standorten ist organisiert.

Hygiene

Weiterhin müssen im Präsenzunterricht die jeweils aktuell gültigen Hygienemaßnahmen (Maske, Abstand, Hand- und Raumhygiene, Lüftungskonzept 20/5) umgesetzt werden. Geben Sie Ihrem Kind daher unbedingt eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken (wünschenswert sind medizinische Masken) mit und achten Sie auf angemessen warme Bekleidung. Durch das Stoßlüften (alle 20 Minuten für 5 Minuten) kann es im Klassenraum kalt werden.

 

Informationen zur Notbetreuung während des Distanzunterrichts 

Das Notbetreuungsangebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. D.h., von Kindern ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie lediglich im Rahmen der jeweiligen Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.

Für Kinder, die sich tageweise im Distanzunterricht befinden und für die, deren Eltern keine anderweitige Betreuung ermöglichen können, bieten wir daher weiterhin eine Notbetreuung an.

  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal zum Ende der jeweils sechsten Stunde findet am jeweiligen Standort statt.
  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der OGS findet nur am Standort Tengern statt. Ob es eine Mittagsverpflegung geben wird, bleibt noch zu klären.

Notbetreuung am Präsenztag im Anschluss an den Unterricht 

„Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen“, heißt es in der Schulmail. Sollten Eltern an den Tagen, an denen ihr Kind Präsenzunterricht hat, jedoch zwingend im Anschluss an die Unterrichtszeit eine Notbetreuung benötigen, weil sie diese nicht anders gewährleisten können, dann können Kinder, die über einen gültigen OGS- oder Randstundenbetreuungsvertrag verfügen, nach gesonderter Anmeldung am Notbetreuungsangebot teilnehmen. 

Büttendorfer OGS-Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen müssen, fahren wie gewohnt mit dem Taxi nach Unterrichtsschluss in die OGS. Für Büttendorfer Kinder mit Betreuungsvertrag des Fördervereins wird eine separate Notbetreuungsgruppe am Teilstandort eingerichtet.

An dieser Stelle möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass sich dadurch für das Kind eine zweite Bezugsgruppe ergibt, wodurch das Risiko, bei einem auftretenden Infektionsfall als Kontaktperson mit in Quarantäne gehen zu müssen, allein durch die Anzahl der erweiterten Kontakte (Lerngruppe + Notbetreuungsgruppe) steigt.

 

ANMELDUNG zur Notbetreuung in allen dargestellten Varianten:

Der gesamte Anmeldeprozess findet zwingend in gewohnter Weise über EduPage statt. Nachrichten sind dabei stets an die Schulleitung (Frau Upheber) zu richten. Es ist folgendes Anmeldeformular zu verwenden:

Anmeldeformular Notbetreuung ab 22.02.21

Um die Gruppen konstant planen zu können, erfolgt die Anmeldung zur Notbetreuung für den kompletten Zeitraum bis 05.03.2021 bis spätestens Donnerstag, den 18.02.2021, 10.00h. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Klassenfahrten

Die für Jahrgang 3 und 4 geplanten Klassenfahrten entfallen leider auf Anordnung des Schulministeriums.

 

 

 

01.02.2021

Liebe Eltern am Schulverbund, 

auf unserer Terminliste für das erste Halbjahr im Schuljahr 2020/2021 sowie auf dem letzten Elternbrief vor den Sommerferien 2020 habe ich Ihnen die von der Schulkonferenz festgelegten beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 mitgeteilt.

Die Schulkonferenz hat am 15. und 16. Februar 2021 zwei bewegliche Ferientage beschlossen Die übrigen beiden Tage wurden am 14.05.2021 (nach Christi Himmelfahrt) und am 04.06.2021 (nach Fronleichnam) terminiert.

Nach Rückfrage beim Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke müssen diese festgelegten Tage in diesem Schuljahr genommen und dürfen nach aktuellem Stand höchstens nach hinten verschoben, nicht aber gestrichen werden. Eine andere Aussage des Landes NRW gibt es hierzu nicht. 

Da derzeit eine langfristige Schulplanung schwierig ist und obwohl es noch keine Aussagen dazu gibt, wie es nach dem 12.02.2021 mit Schule weitergeht, möchte ich trotzdem für alle an unserer Schule Beteiligten Klarheit für diese beiden Tage schaffen.

Nach Beratungen, Darlegung unterschiedlicher Sichtweisen und Diskussionen mit Lehrkräften und Elternvertretern werden wir an den beiden festgelegten beweglichen Ferientagen am 15. und 16. Februar 2021 festhalten.

Trotz der aktuellen schwierigen Situation werden wir aus folgenden Gründen an den beiden beweglichen Ferientagen festhalten: 

  • Die beweglichen Ferientage dürfen nicht ersatzlos ausfallen. Ein Verschieben in den Frühling/Sommer, wenn die Kinder endlich wieder zur Schule kommen dürfen, macht in unseren Augen wenig Sinn und es würde uns zu einem späteren Zeitpunkt viel Unterrichtszeit aus dem dann möglichen Präsenzunterricht wegnehmen.
  • Das 2. Halbjahr ist durch die bereits vorhandenen Ferien- und Brückentage im Mai und Juni sowieso schon kurz. Die Zeit in der Schule wollen wir intensiv im Präsenzunterricht nutzen.
  • Viele Eltern haben sich bereits auf die freien Tage eingestellt und evtl. sogar Urlaub für den 15. und 16. Februar 2021 eingereicht.
  • Elternwunsch waren freie Tage, um mit ihren Kindern zwischen den Aufgaben einmal durchatmen zu können. 

Wir haben uns viele Gedanken gemacht, wie wir mit den zwei freien Tagen umgehen. Ich hoffe, Sie können unsere Argumente nachvollziehen. 

Die pädagogische Ganztagskonferenz, die für den 17.02.2021 terminiert war, entfällt jedoch. Generell gilt, dass ein solcher Tag für Kinder unterrichtsfrei ist, während das Lehrerkollegium sich weiterbildet. Auf diesen Tag verzichten wir zugunsten des – hoffentlich dann wieder durchführbaren – Präsenzunterrichtes.

 

Bei allen Überlegungen geht es uns darum, so viel Präsenzunterricht wie möglich für Ihre Kinder in der Schule erteilen zu können. 

 

Wichtige Hinweise:

An den beiden Ferientagen wird es keine neuen Aufgaben für den Distanzunterricht, sondern nur freiwillige Aufgaben geben. Die Betreuung läuft weiter wie im bisherigen Rahmen - selbstverständlich unter Berücksichtigung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen. Angesichts der extrem hohen Inzidenzwerte in Hüllhorst hoffen wir jedoch, dass diese Betreuung ebenfalls nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen wird. Es herrscht durchgängige Masken- und Abstandswahrungspflicht. Eine Mittagsverpflegung wird nicht angeboten werden können.

Informationen zu Abgaberegularien von Materialien erhalten Sie wie immer von den Klassenlehrkräften. Gibt es Ihrerseits terminliche Schwierigkeiten, nehmen Sie gerne Kontakt über Edupage auf. Es findet sich sicherlich eine Lösung.

An dieser Stelle möchte ich mich für das großartige Engagement jeder und jedes Einzelnen - zu Hause wie auch in der Schule - bedanken. Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam zu einander stehen, um Ihre - und damit auch unsere J - Kinder tagtäglich ermutigen, motivieren, beraten und begleiten.

Halten Sie weiter durch und behalten Sie bei allen Belastungen das Positive im Blick!

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund und versuchen Sie die zusätzliche Zeit mit Ihren Kindern wo immer möglich zu genießen!

Gudrun Upheber, Schulleitung

 

27.01.2021/ 28.01.2021 - Distanzunterricht bis zum 12.02.2012

Mit der heutigen Schulmail ist es nun auch seitens des MSB verschriftlicht mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Schulschließung bis zum 12.02.2021 beschlossen ist. Die Schulmail können Sie hier nachlesen. 

Inhaltlich gilt für uns die weitere Organisation des Distanzlernens. Weiterhin werden Sie dazu von Ihren Klassenlehrkräften informiert, wie und wann weitere analoge Materialpakete zur Verfügung stehen. 

Zudem finden Sie hier das Anmeldeformular für die Notbetreuung während des Distanzlernens bis zum 12.02.2021. Zur bestmöglichen Organisation bitte ich Sie mir bei persönlichem Bedarf die Anmeldung bis zum Donnerstag jeder Woche, 12 Uhr einzureichen.

Anmeldeformular für die Notbetreuung während des Distanzlernens bis zum 12.02.2021

 

14.01.2021 - Informationen des Kreises Minden-Lübbecke

Ich möchte Sie auf einige Vorgaben des Kreises Minden-Lübbecke aufmerksam machen, die ab heute gültig sind: 

  1. Jeder wird angehalten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verlassen.
  2. Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist eine Alltagsmaske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend.

Alle Vorgaben sowie die dazu gehörigen Begründungen sind in der aktuellen Online-Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes nachzulesen.

 

07.01.2021 - Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

UPDATE: Die Schulmail vom 07.01.2021 ist eben eingegangen. Diese können Sie hier nachlesen. 

Zudem finden Sie hier das Anmeldeformular für die Notbetreuung während des DistanzlernensZur bestmöglichen Organisation bitte ich Sie mir bei persönlichem Bedarf die Anmeldung bis Freitag, den 08.01.2021, 12 Uhr einzureichen.

Anmeldeformular für die Notbetreuung während des Distanzlernens

 

Dies ist eine Zusammenfassung der Informationen aus der gestrigen Pressekonferenz des Landes NRW von Frau Gebauer. 

  • Der Präsenzunterricht wird für alle Schulformen bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Grundsätzlich wird Distanzunterricht angeboten. 
      • Was bedeutet das für uns? Alle Kinder bleiben zu Hause. Wir werden Sie zeitnah darüber in Kenntnis setzen, wie und wann Sie analoge Materialien abholen können bzw. ab wann Ihrem Kind digitale Aufgabenformate zur Verfügung stehen. 
  • Für die Klassen 1-6 richten die Schulen ein Betreuungsangebot ein, wenn die Kinder zu Hause nicht zu betreuen sind oder eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht.
      • Was bedeutet das für uns? In der Schule wird eine Notbetreuung, wie bereits bei den letzten Schulschließungen, organsiert sein. Voranmeldungen dazu können jetzt schon per EduPage formlos an mich gestellt werden. Es wird aber auch noch ein offizielles Anmeldeformular geben. 
  • Das Betreuungsangebot stellt keinen regulären Unterricht dar. Vorrangig ist hier das „sonstige schulische Personal“ einzusetzen.
      • Was bedeutet das für uns? Die Betreuungseinrichtungen unserer beiden Fördervereine sowie das OGS-Personal übernehmen hauptsächlich die Betreuung. Zusätzlich werden aber auch Lehrlkräfte eingesetzt. 
  • Pro Elternteil wird es 10 weitere Kinderkrankentage geben, so dass die Kinder zu Hause betreut sind.
  • Es wird keine weiteren Klassenarbeiten bis zum 31.01.2021 geben. Ausnahmen stellen nur noch zwingend notwendige Klausuren in der Q1 und Q2 bzw. für die Abschlussklassen der Berufskollegs.
      • Was bedeutet das für uns? Bis Ende Januar werden keine Tests und Arbeiten mehr geschrieben. Die bearbeiteten Materialien, die für das Homeschooling ausgegeben werden, werden jedoch mit in die Leistungsermittlung einfließen. 
  • Die Versetzungsfrage ist noch nicht abschließend durchdacht. „Es sollen“, laut Frau Gebauer, „keine Nachteile den SchülerInnen gegenüber entstehen.“
  • Für alle an Schule Beteiligten gibt es sechs Testungsmöglichkeiten bis zu den Osterferien. Selbsttests wird es nicht geben.
      • Was bedeutet das für uns? Sowohl die Lehrkräfte als auch alle weiteren pädagogischen und nicht-pädagogischen Mitarbeiter in der Schule haben die Möglichkeit sich bis zu den Osterferien bis zu sechs Mal testen zu lassen. 

 

14.12.2020 - Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten. Hier: Regelungen für die kommende Woche vom 14.12.20 - 18.12.20

Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nachdem die Schulmail gestern Abend veröffentlicht wurde, kann ich Ihnen heute mitteilen, dass sich trotz des angekündigten „harten Lockdowns“ für unseren Schulbetrieb in NRW nichts ändern wird, d.h. es gelten die Ausführungen und Vorgaben vom 11.12.2020, die ich Ihnen bereits am Freitag mitgeteilt habe. 

Die neue Schulmail vom 13.12.2020 können Sie sich hier anzeigen lassen, das Statement von Schulministerin Gebauer hier.

Wir werden in dieser Woche für die Kinder, die zur Schule kommen, weiter Präsenzunterricht stattfinden lassen, für die Kinder, die von ihren Eltern abgemeldet wurden, findet Distanzunterricht mit den ausgegebenen Materialpaketen statt.

Für den Präsenzunterricht ist weiterhin die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke gültig (hier einsehbar).

Damit gelten bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 18.12.2020 weiterhin folgende Vorgaben für unseren Schulbetrieb im Präsenzunterricht:

  • Im näheren Schulumfeld herrscht von 6.00h - 18.00h für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske beim Ankommen auch schon auf den Zuwegen zum Schulgelände (Bushaltestelle, Parkplätze und Wege von dort zum Schulgelände).
  • Auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude, während des Unterrichts sowie in den Betreuungsgruppen (Früh- und Randstundenbetreuung, OGS) werden die Masken durchgängig von allen Kindern, Lehrkräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen.
  • Die Sport- und Schwimmhallen werden geschlossen. Es findet demnach kein Sport- oder Schwimmunterricht statt.

Ich bitte Sie noch einmal herzlich darum, die Doppelbelastung der Lehrkräfte zu sehen, da wir aufgrund der immer noch unzureichenden technischen Ausstattung in der Schule digitales Lernen im Präsenzunterricht wenig und im Homeschooling noch gar nicht nutzen können – es fehlt an Präsentationsmedien, digitalen Endgeräten und einem stabilen WLAN.

An dieser Stelle sei auch noch einmal die Frage einzelner Eltern beantwortet, dass wir aktuell keine Leihgeräte für das Distanzlernen ausgeben können (Sie erinnern sich vielleicht an meine Abfrage im August 2020), da diese Geräte aus dem „Soforthilfeprogramm“ immer noch nicht eingetroffen sind. Auch die Lehrerendgeräte sind immer noch nicht angekommen.

Ich bitte Sie ganz herzlich darum, im Sinne der notwendigen Senkung der aktuellen Infektionszahlen sorgfältig zu prüfen, ob Ihr Kind zwingend am Präsenzunterricht teilnehmen muss. Falls nicht und/ oder falls noch nicht geschehen, melden Sie es bitte formlos mit einer Nachricht an die Klassenlehrerin über EduPage oder per Mail vom Präsenzunterricht ab

Ich verbleibe in der Hoffnung, dass Sie und wir alle gesund bleiben, die Infektionszahlen nun nicht noch weiter steigen, sondern stattdessen wieder sinken. 

Für uns alle eine möglichst besinnliche, entspannte und erholsame Weihnachtszeit.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Gudrun Upheber 

 

 

11.12.2020 - Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten. Hier: Regelungen für die kommende Woche vom 14.12.20 - 18.12.20

Liebe Familien, liebe Lehrkräfte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie Sie vielleicht schon den aktuellen Pressemeldungen entnommen haben, wurden erneut Veränderungen für den Schulbetrieb ab kommender Woche angekündigt. Diese liegen uns inzwischen offiziell und schriftlich als Schulmail vor, sodass ich Sie nun über Einzelheiten informieren kann.

Die vollständige Schulmail vom 11.12.2020 können Sie sich hier anzeigen lassen.

Ab Montag, 14.12.2020, gelten für unseren Schulbetrieb folgende Änderungen:

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen (gültig für alle Jahrgänge unseres Grundschulverbundes).

Bei einer Befreiung von der Präsenzpflicht erfüllen die Kinder ihre Schulpflicht im Distanzlernen, d.h. sie erledigen die ihnen über die Klassenlehrkräfte zur Verfügung gestellten Aufgaben und reichen sie bei der Lehrkraft wieder ein. Der Unterricht in der Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 erfolgt auch in der Distanz in möglichst allen Fächern, die vermittelten Kompetenzen unterliegen der Leistungsbeurteilung.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen Sie der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen.

Schreiben Sie hierzu der Klassenlehrerin Ihres Kindes eine Nachricht über EduPage oder per Mail und geben Sie an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.

Aus gegebenem Anlass weise ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Präsenzunterricht in der kommenden Woche unter den heute Nacht veröffentlichten Maßnahmen stattfinden wird (u.a. durchgängige Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske, kein Sport- und Schwimmunterricht etc.).

Für den Fall, dass für Ihr Kind (Kl. 3 od.4) in der kommenden Woche Klassenarbeiten angesetzt wurden, entfallen diese oder werden ggf. auf die Zeit nach den Weihnachtsferien verschoben.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020, d.h. es findet eine Notbetreuung statt, zu der Sie Ihr Kind bis spätestens Donnerstag, 17.12.2020, 8.00h, über das hier abrufbare Formular schriftlich anmelden können.

Bitte haben Sie weiterhin Geduld mit uns. Wir versuchen alles stets möglichst gut und möglichst sofort umzusetzen. Dennoch sind die Belastungen im Moment immens hoch. Die Lehrkräfte bereiten den Unterricht für die kommende Woche aktuell in doppelter Ausführung (Präsenz und Distanz) vor, setzen ihn in doppelter Ausführung um und bereiten ihn in doppelter Ausführung nach, um Ihren Kindern in beiden Varianten bestmögliche Bildungschancen zu bieten und auf Ihre individuellen Entscheidungen hinsichtlich der Teilnahme am Präsenz-oder Distanzlernen Rücksicht zu nehmen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, falls es an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch etwas holperig ist, und bleiben Sie offen in der Kommunikation.

Lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und zuversichtlich bleiben, den Herausforderungen gemeinsam gut begegnen zu können.

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund und einen schönen dritten Advent!

Gudrun Upheber

 

 

10.12.2020 - Sonderausgabe des Amtlichen Amtsblattes des Kreises Minden-Lübbecke

Liebe Schulgemeinde,

wie ich heute Abend erfahren habe, stehen in der heute bekannt und online gestellten Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes des Kreises Minden-Lübbecke Anordnungen aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens, die unter anderem auch uns in der Grundschule betreffen.

Diese heute im Kreisblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen des Infektionsschutzes löst die Verfügung vom 27.11.2020 ab sofort ab.

Auszüge aus dem Kreisblatt Jahrgang 2020 Nr. 49:

Punkt 3. Im unmittelbaren Umfeld von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen. Ferner gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für Schüler*innen für die Orte, an denen sie am Schulort regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten PKW ankommen sowie für die Zuwegung von diesen Orten zum Schulgelände.

Was bedeutet das für uns?:
Rund um das Schulgelände müssen alle - Kinder und Erwachsenen - Alltagsmasken in der Zeit von morgens 6 Uhr bis abends 6 Uhr tragen. Auch auf dem Schulweg müssen Masken getragen werden. Das gilt weiterhin im Bus bzw. Taxi. Zusätzlich jetzt auch bei Fahrgemeinschaften, wenn Mitglieder mehrerer Haushalte in einem Auto sitzen (s. auch Punkt 9).


Punkt 4. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske im Unterrichtsraum gilt im Bereich der Betreuungsinfrastruktur auch für Schüler*innen der Primarstufe. Ferner gilt die Verpflichtung auch für Betreuende und Betreute im Offenen Ganztag.

Was bedeutet das für uns?:

Während des Schultages müssen alle Beteiligten - egal ob Erwachsene oder Kinder - eine Maske tragen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind daher mindestens eine zweite Maske mit, um bei Durchfeuchtung der ersten Maske tauschen zu können.


Punkt 5. Sport- und Schwimmhallen werden geschlossen.

Was bedeutet das für uns?:
Ab morgen wird es keinen Sport- und Schwimmunterricht geben bis zur Wiederaufhebung dieser Anordnung durch den Kreis Minden-Lübbecke oder übergeordnet vom Land NRW.


6. Die Durchführung von musikalischem Unterricht in Form von Präsenzveranstaltungen ist untersagt.

Was bedeutet das für uns?:
Es wird keine Schuljahresabschlussversammlung mit musikalischer Untermalung geben.


9. Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist eine Alltagsmaske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.

Was bedeutet das für uns?:
Zusätzlich müssen alle Insassen jetzt auch eine Alltagsmaske bei Fahrgemeinschaften tragen, wenn Mitglieder aus mehr als einem Haushalt in einem Auto sitzen.

Hier zum Nachlesen in aller Ausführlichkeit:
Die vollständige Sonderausgabe des Kreisblattes des Kreises Minden-Lübbecke Jg. 20 Nr 49


 

09.12.2020 - CORONA-Regeln in NRW

Hier finden Sie die aktuellen CORONA-Regeln, gültig ab dem 01. Dezember 2020

Darüber hinaus finden Sie hier die FAQ des Landes NRW zu CORONA

30.11.2020 - Informationen zum angepassten Schulbetrieb - SchulMail vom 30.11.2020

Hier finden Sie die aktuelle SchulMail. Darin sind alle für den Schulbetrieb wichtigen und notwendigen nformationen zusammengefasst. Alle die Dinge, die für uns wichtig sind, sind bereits umgesetzt. 

Schulmail vom 30.11.2020

 

24.11.2020 - Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten: kein Unterrichtsbetrieb am 21.12.2020 und 22.12.2020 sowie Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

wie Sie in den vergangenen Tagen sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, hat die Landesregierung NRW beschlossen, an den beiden Tagen vor den Weihnachtsferien - also am 21. & 22.12.2020 - keinen Unterricht stattfinden zu lassen. Gestern erreicht uns nun dazu die lang erwartete Schulmail mit den für uns relevanten Vorgaben, die ich Ihnen im Elternbrief gerne zusammenfassend darstellen möchte. (Die vollständige Schulmail vom 23.11.2020 können Sie sich hier anzeigen lassen.)

24.11.2020 -  aktuelle Information des Wittekind- Gymnasium Lübbecke

Liebe Eltern, 

da das Wittekind-Gymnasium Lübbecke die SchülerInnen der Jgst. 4 sowie Sie als Eltern aufgrund des Pandemiegeschehens leider nicht persönlich zu einem Tag der offenen Tür am SGL begrüßen konnten, stellt das WittekindGymnasium Ihnen als Eltern der SchülerInnen der Jgst.4 auf digitalem Wege ein Padlet zum Leben und Lernen an der Schule zur Verfügung.

Hier stellt sich das Wittekind-Gymnasium vor.  

 

19.11.2020 - aktuelle Informationen des Städtischen Gymnsiums Löhne (SGL)

Liebe Eltern, 

da das SGL die SchülerInnen der Jgst. 4 sowie Sie als Eltern aufgrund des Pandemiegeschehens leider nicht persönlich zu einem Tag der offenen Tür am SGL begrüßen konnten, stellt das SGL Ihnen als Eltern der SchülerInnen der Jgst.4 auf digitalem Wege Informationen zum Leben und Lernen am SGL zur Verfügung. 

Auszug aus der Mail des SGL:

"Deshalb möchten wir Sie bitten, den folgenden Link zu unserem Video  'Willkommen am SGL': https://nextcloud.loehne-gym.logoip.de/index.php/s/EWePNGFgGmZtfs4

und unsere gerade aktualisierte Broschüre an alle Eltern der Jgst. 4 weiterzuleiten. Info-Broschüre des SGL